ADFC-Bundeshauptversammlung mit einstimmigem Appell an Bundesverkehrsminister

Am 12. und 13. November tagte die ADFC-Bundeshauptversammlung in Bremen. Die rund 140 Delegierten richteten einen dringenden Appell an Bundesverkehrsminister Wissing, die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes nicht weiter zu verschleppen.

Bremens Verkehrssenatorin Dr. Maike Schaefer auf dem Podium bei der ADFC-BHV 2022.
Die Bremer Verkehrssenatorin Dr. Maike Schaefer bei ihrer Ansprache vor der ADFC-Bundeshauptversammlung. © ADFC/Karsten Klama

Die ADFC-Bundeshauptversammlung fand 2022 in Bremen statt, der Gründungsstadt des Verbands. Im Zentrum der Veranstaltung stand der politische Leitantrag des ADFC-Bundesvorstands: „Klima- und Verkehrswende vor Ort ermöglichen – Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes umgehend umsetzen!“.

Einstimmig verabschiedet

Der Antrag wurde einstimmig angenommen und richtet einen dringenden Appell an Bundesverkehrsminister Wissing, die Modernisierung des für die Verkehrswende zentralen Straßenverkehrsgesetzes nicht weiter zu verschleppen, sondern unverzüglich anzugehen.

Der ADFC kritisiert, dass Bundesverkehrsminister Wissing die Reform des übergeordneten Straßenverkehrsgesetzes (StVG) seit einem Jahr hinauszögert und bestrebt ist, sich mittels einer „kleinen Lösung“ um die dringend nötige Neuausrichtung das Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zu Gunsten der Klima- und Verkehrswende herumzudrücken.

Verkehrssenatorin Schaefer will Antrag verbreiten

Die Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer, sprach zum Auftakt ein Grußwort, in dem sie die Fortschritte des Radverkehrs in Bremen schilderte, zu denen Projekte wie das Fahrradmodellquartier Alte Neustadt gehören und die Planung für drei neue Fahrradbrücken über die Weser.

Nachdem der Leitantrag einstimmig beschlossen war, kündigte Schaefer zudem an, den Antrag in die Verkehrsministerkonferenz zu tragen, als Unterstützung für die Landesverkehrsminister:innen, die ebenfalls darauf drängen, das Straßenverkehrsgesetz endlich grundlegend zu reformieren.

Zukunftsstrategie beschlossen

Zugleich bestätigte die Hauptversammlung mit überragender Mehrheit die Ziele des ADFC-Bundesvorstands und verabschiedete eine ambitionierte Zukunftsstrategie für den weltgrößten Fahrradclub. 

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, so wie es im Nationalen Radverkehrsplan steht. Davon ist die Realität auf den Straßen aber weit entfernt – und es gibt immense Beharrungskräfte zugunsten des autodominierten Verkehrssystems, nicht zuletzt im Bundesverkehrsministerium. Deshalb muss der ADFC politisch noch wirksamer werden und kräftig weiterwachsen. Ich freue mich sehr, dass wir mit der ADFC-Zukunftsstrategie hierfür eine starke Grundlage verabschiedet haben.“

Starke Ziele

Die auf fünf Jahre angelegte Strategie sieht Verbandswachstum, mehr Diversität und starke Bündnisse mit anderen Verbänden vor. Der ADFC soll im ganzen Land als Stimme für das Radfahren deutlich hörbar sein, sowohl den Alltagsradverkehr als auch den Radtourismus stärken und erste Adresse bei der Verbraucherberatung in Sachen Fahrrad sein.

Die ADFC-Akademie soll eine zentrale Lernplattform für die im ADFC engagierten Menschen werden. Die Vernetzung mit der Fahrradwirtschaft im ADFC Business Club soll vorangetrieben und immer mehr Unternehmen und Behörden als „Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ zertifiziert werden.

Bessere Vernetzung von Rad und Bahn gefordert

Die ADFC-Delegierten verabschiedeten außerdem ein ganzes Paket an Forderungen zur besseren Vernetzung von Rad und Bahn. Dazu gehört die grundsätzlich kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen, der Ausbau der Kapazitäten für die Fahrradmitnahme, die erleichterte Buchung von Fahrradkarten im Fernverkehr, der Ausbau von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen sowie die Schaffung von Fahrradverleihsystemen in allen Städten mit hohem Pendelverkehr.


Rebecca Peters: „Damit die Menschen gern und häufig das Auto stehen lassen, darf die klimafreundliche Rad-Bahn-Kombination nicht teuer, kompliziert und abschreckend sein. Das Angebot für Fahrradpendler:innen und Fahrradreisende muss deutlich besser und komfortabler werden.“


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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